Einwohnermeldeamt
Einzug in eine neue Wohnung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei einer Verletzung dieser Frist kommt es zu einer Ordnungswidrigkeit, die mit Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld geahndet werden kann (§ 54 Abs. 3 BMG).
Zum 01.11.2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung wieder eingeführt. Somit können sogenannte Scheinanmeldungen verhindert werden. Die Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist bei der An- bzw. Ummeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Dieser Vordruck kann entweder über den nachfolgenden Link herunter geladen werden oder ist im Meldeamt der Verwaltungsgemeinschaft erhältlich. Des Weiteren muss der Personalausweis und/oder Reisepass vorgelegt werden.
Ausweis- und Passamt
Ausweispflicht in Deutschland
Allgemeine Informationen:
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Ausweispflicht kann auch durch den Besitz und die Vorlage eines gültigen Reisepasses erfüllt werden.
Kinder, unter 16 Jahre, benötigen bei einem Grenzübertritt (ab Geburt) ein eigenes Reisedokument (Personalausweis oder Reisepass). Es empfiehlt sich, die Wahl des Personaldokuments für Kinder an der Nutzung bzw. am Reiseverhalten zu orientieren.
! ÄNDERUNG ZUM 01.05.2025 !
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 sind ab dem 1. Mai 2025 digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente zu verwenden, um zu verhindern, dass manipulierte Lichtbilder in den Antragsprozess eingebracht werden können. Ab 1. Mai 2025 kann das Lichtbild entweder weiterhin beim Fotografen erstellt werden, welcher das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen muss. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Alternativ kann die Personalausweisbehörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen.
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme) - ab Mai 2025 digitales Lichtbild notwendig, gefertigt bei zertifizierten Fotografen (abrufbar per Cloud) oder Aufnahme des digitalen Bildes direkt in der Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch (Gebühr siehe unten)
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren sowie bei Passbewerbern unter 18 Jahren:
- bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (Erklärung über gemeinsames Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern erforderlich), kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde überprüft werden soll (Vorlage Personalausweis bzw. Reisepass)
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Gebühr (bei Antragstellung zu entrichten) und Gültigkeit:
- Aufnahme eines digitales biometrischen Lichtbildes vor Ort mittels PointID-System: 6,00 €
elektronischer Reisepass (e-Pass)
- Reisepass vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR, Gültigkeit 6 Jahre
- Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR, Gültigkeit 10 Jahre
- Reisepass mit 48 Seiten: zuzüglich zur Grundgebühr 22,00 EUR
- Express-Reisepass: zuzüglich zur Grundgebühr 32,00 EUR
- vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR, Gültigkeit 1 Jahr
Verdoppelung der Gebühren:
- Bei Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
- Bei Ausstellung eines Reisepasses (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres) oder vorläufigen Reisepasses, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
elektronischer Personalausweis
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 EUR, Gültigkeit 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 EUR, Gültigkeit 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR, Gültigkeit 3 Monate
Anhebung der Gebühren um
- 13,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
- 30,00 EUR bei Beantragung durch sogenannte Auslandsdeutsche bei unzuständigen Inlandspersonalausweisbehörden
Weitere Informationen:
elektronischer Reisepass (e-Pass)
Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
In Eil- und Notfällen kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer:
- elektronischer Reisepass: ab Antragstellung vier bis sechs Wochen
- Express-Reisepass: bei Antragstellung bis 12:00 Uhr, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) abholbereit vor
vorläufiger Reisepass: Ausstellung sofort möglich
elektronischer Personalausweis
Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Personalausweises aufgenommen.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis unter:
www.personalausweisportal.de
Bearbeitungsdauer:
- elektronischer Personalausweis: ab Antragstellung zwei bis drei Wochen
- vorläufiger Personalausweis: Ausstellung sofort möglich

Digitaler Fotoapparat für Ausweisdokumente
Ab sofort steht im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch ein digitaler Fotoapparat für Passbilder zur Verfügung.
Bürgerinnen und Bürger können ihr Foto für den Personalausweis oder Reisepass direkt vor Ort aufnehmen lassen.
Gebühr für Foto: 6 Euro
Die Aufnahmen werden automatisch nach 96 Stunden gelöscht.
Mit diesem neuen Service möchten wir die Beantragung von Ausweisdokumenten für Sie noch einfacher und bequemer gestalten.
Bei Fragen steht Ihnen das Team des Einwohnermelde-/Passamts gerne zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Passbild auch weiterhin bei einem zertifizierten Fotografen machen lassen. Sie erhalten dann einen Data-Matrix-Code, mit dem das Passbild bei der Antragstellung im Passamt abgerufen werden kann.
Gedruckte Passbilder werden nicht mehr akzeptiert.