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Formulare Regionalbudget

Informationen über das Regionalbudget

Öffentlicher Aufruf zum Regionalbudget 2026

Die Integrierte Ländliche Entwicklung Bayerisches Vogtland ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. Der ILE Bayerisches Vogtland stehen bis zu 40.000€ zur Verfügung. Es können Anträge aus Feilitzsch, Gattendorf, Töpen und Trogen gestellt werden. 

 

Wer ist förderfähig?

Anträge können von Vereinen, Stiftungen, Kirchen, Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen gestellt werden. Unternehmen haben zusätzlich zum Antrag eine De-minimis Erklärung einzureichen. Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden Kleinprojekte, deren förderfähigen Gesamtausgaben 500€ nicht unterschreiten und 20.000€ (brutto) nicht übersteigen. Von dieser Summe können bis zu 60% der Kosten gefördert werden, maximal jedoch 10.000€ und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung.

Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. 

 

Wie erhalten Sie die Förderung? 

Sie reichen als Träger von Kleinprojekten Ihren Antrag auf Förderung bis zum 16. November 2025 bei der ILE Bayerisches Vogtland mit Sitz in der Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch, ein. Ein interkommunales Entscheidungsgremium wählt die zu fördernden Projekte anhand von zuvor festgesetzten Auswahlkriterien aus.

 

 

Die Auswahlkriterien sind folgende: 

  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung 

  • Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements

  • Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen

 

Nachdem die Auswahl vom Entscheidungsgremium getroffen wurde, wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Bis spätestens 20. September 2026 muss das Projekt abgewickelt und bis spätestens  30. September 2026 muss der Durchführungsnachweis mit allen notwendigen Unterlagen eingegangen sein. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen.

 

Haben Sie weitere Fragen?

Für nähere Informationen können sich Interessierte an die ILE-Managerin Frau Vivien Kusma in der Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch wenden: 

Integrierte Ländliche Entwicklung Bayerisches Vogtland, 

Hauptstraße 28, 95182 Feilitzsch 

Tel: 09281/7351-25 | E-Mail: ILE(at)vgem.feilitzsch.de 

 

Anfragen auf Förderung können mit dem vom StMELF zur Verfügung gestellten Formblatt unter folgender Adresse eingereicht werden: Verantwortliche Stelle des ILE Zusammenschlusses: 

Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch, 

1. Vorsitzender / 1. Bürgermeister Francisco Hernandez Jimenez, 

Hauptstr. 28, 95183 Feilitzsch